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Spenden von der Steuer absetzen - So geht's

Eine Spende ist eine freiwillige Leistung in Form von Geld oder Gegenständen ohne Gegenleistung. Als Spender kannst du allerdings steuerlich von einer Spende profitieren. Denn jede Spende, die an eine gemeinnützige Organisation oder gemeinnützigen Verein gerichtet ist, kannst du von der Steuer absetzen.

Die DLRG ist eine solche gemeinnützige Organisation, weshalb du jede Spende an unsere zahlreichen ehrenamtlichen Helfer steuerlich geltend machen kannst. Dabei kannst du sicher sein, dass deine Spende ausschließlich für steuerbegünstige, gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffung von benötigten Rettungsmitteln oder die Wartung bereits vorhandener Geräte.

Wie du deine Spenden von der Steuer absetzen kannst, was du beachten solltest sowie alle wichtigen Informationen zum Thema „Spenden absetzen“, erfährst du hier.

Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

In welcher Höhe kann ich Spenden steuerlich absetzen?

Jetzt für die DLRG spenden und später steuerlich absetzen

Als Unternehmen Spenden von der Steuer absetzen

Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.

Spenden unter 200 Euro von der Steuer absetzen

Liegt dein jährlicher Spendenbetrag unter 200 Euro kannst du deine Spenden ganz einfach mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis beim Finanzamt einreichen. Du benötigst in dem Fall keine Spendenbestätigung oder -quittung. Ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges reichen vollkommen aus.

Trage deine Spenden in der Anlage deiner Steuererklärung als Sonderausgaben ein.
 

Spenden über 200 Euro von der Steuer absetzen

Um größere Spendenbeträge von der Steuer abzusetzen, benötigst du eine Spendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Mit einer Spendenbestätigung erkennt das Finanzamt deine Spende über 200 Euro als steuerlich absetzbar an. Eine Spendenbestätigung wird dir von der jeweiligen Spendenorganisation ausgestellt und gilt als Beleg, dass deine Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie gibt außerdem Auskunft über deine Spendensumme und muss einem festgelegten, vorgeschriebenen Muster entsprechen.

Seit 2017 musst du deine Spendenbestätigung nicht mehr zwingend mit deiner Steuererklärung einreichen. Denn die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es reicht daher, wenn du die Spendenbestätigung aufbewahrst und vorlegst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Du bist verpflichtet deine Spendenbestätigung ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. In dieser Zeit kann dich das Finanzamt zur Vorlage auffordern.

Wir von der DLRG senden dir deine Spendenbestätigung unaufgefordert jedes Jahr zu! Als Spender erhältst du nach Geschäftsjahresabschluss, zu Beginn des Folgejahres deine Bestätigung.

Deine Spendenbestätigung kommt, wann du Sie brauchst: Wir fertigen dir die Spendenbestätigung natürlich auch gerne außerhalb des üblichen Turnus an. Benötigst du deine Spendenbestätigung früher, bitten wir dich, uns eine kurze Nachricht an spenden@luedinghausen.dlrg.de zu schreiben.

Auch bei Zuwendungen über 200 Euro trägst du die Spenden bei den Sonderausgaben deiner Steuererklärung ein.

In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?

Dein gespendeter Betrag wird vom Einkommen, das du versteuern musst, abgezogen. Du kannst natürlich selbst entscheiden, wie viel du jährlich spenden möchtest, allerdings können maximal 20 Prozent deines Einkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ein Beispiel: Bei einem Einkommen in Höhe von 35.000 Euro kannst du Spenden in Höhe von 7.000 Euro von der Steuer als Sonderausgaben absetzen.

Übersteigen deine Spenden in einem Jahr den Höchstbetrag von 20 Prozent deiner Einkünfte, kannst du den überschüssigen Betrag auf das Folgejahr übertragen. Der nicht berücksichtigte Betrag deiner Zuwendungen wird dann im Folgejahr vorgetragen und im Rahmen des Höchstbetrages abgezogen. Man nennt das auch Spendenvortrag. Der Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt, das heißt du kannst dies solange fortführen bis dein geleisteter Spendenbetrag verrechnet ist.

Bitte beachte, dass du als alleinstehende Person mit deiner Sonderausgabe den sogenannten Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro übersteigen musst. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Jetzt für die DLRG spenden und später steuerlich absetzen

Mit deiner Spende retten wir Leben! Über 200.000 ehrenamtliche Helfer sind bei der DLRG bundesweit aktiv und sorgen jeden Tag für Sicherheit im, am und auf dem Wasser. Nur durch unsere Spender können wir spezielle Ausrüstung, Grund- sowie Weiterbildungen unserer Retter finanzieren und Menschen zuverlässig vor dem Ertrinken bewahren. Mit deiner Spende wirst du nicht nur zum Lebensretter, sondern kannst später auch steuerlich profitieren.

Entscheide selbst, ob du die DLRG mit einer Geldspende, zu bestimmten Anlässen oder dauerhaft unterstützen möchtest. 

Als Unternehmen Spenden von der Steuer absetzen

Auch Unternehmen können Spenden für gemeinnützige Zwecke steuermindernd absetzen. Genau wie bei Privatpersonen, muss die Spende ohne Gegenleistung erfolgen. Pro Jahr kannst du mit deiner Firma 20 Prozent des Gesamtbetrages aller Einkünfte als Spende von der Steuer absetzen. Auch die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich Löhne und Gehälter ist zulässig. Dieselben Abzugsbegrenzungen gelten auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sollte die Summe deiner Unternehmensspende die zulässige Höhe überschreiten, kannst du den Restbetrag im Folgejahr steuerlich absetzen.

Für Spenden bis 200 Euro benötigst du lediglich einen Einzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug als Spendennachweis. Für Spenden über 200 Euro bist du auch als Unternehmen verpflichtet, auf Nachfrage eine Spendenbestätigung beim Finanzamt vorzulegen. Unternehmen haben, genau wie Privatpersonen, eine Aufbewahrungs- aber keine Vorlagepflicht.

Du hast noch weitere Fragen? Dann nimm Kontakt zu uns auf! 

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